1) Sichtung Ihres bAV-Gegenstandes (Tarifverträge / Betriebsvereinbarungen / Versorgungsordnungen) und Haftungsprüfung hinsichtlich bestehender bAV-Zusagen
2) Erstellung eines maßgeschneiderten Konzepts zur Bereinigung potenzieller Risiken
3) Änderung oder Erstellung einer Versorgungsordnung zur einheitlichen Dokumentation der bAV-Lösung
4) Nach Bereinigung aller kritischen Punkte hinsichtlich Ihrer Arbeitgeberhaftung erhalten Sie von uns eine Beurkundung über den bereinigten und risikoarmen bAV-Gegenstand
5) Übernahme der Informationspflicht des Arbeitgebers durch WERTKONTOR (Akt. Rechtsprechung – Nachweisgesetz)
6) Gemeinsame Entwicklung eines Rollout-Planes zur Mitarbeiterinformation des neuen bAV-Konzeptes
7) Mitarbeiterinformation über diverse, multimediale Wege:
Informationsveranstaltungen vor Ort und/ oder über Video-Konferenzen, Flyer, Informationsbroschüren und webbasierte Informationsfilme zur Platzierung auf dem firmeninternen Intranet
8) Beratungsgespräche der Belegschaft:
Sichtung Status-Quo (Gehaltsabrechnung, Renteninformation, bestehende Versorgungen (privat und betrieblich), sonstige Anlagen), Berechnung der Versorgungslücke und Angebotserstellung
9) Vollumfängliche Dokumentation der Mitarbeiterberatung und Reporting an das Personalbüro
10) Übernahme und Abarbeitung des Störfallmanagements für die Bestandsversorgungen